Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wanderin auf schmalem Holzbohlenweg durch ein sonniges Hochmoor mit Gras und Kiefern.

Vortrag mit Diskussion

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Datum: 28. Oktober 2025
Uhrzeit: 19:00 – 21.30 Std.
Veranstaltungsort: Franzmühle, Salzstraße 1 in 83646 Bad Tölz

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.